Pressemeldungen & Stellungnahmen

2024


 

Referentenentwurf der 5. Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Durch die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung sind sowohl Geburtshilfe als auch Neonatologie in starkem Maße betroffen. Daher ist es der DGPM ein Anliegen, ihre fachliche Expertise einzubringen. Allerdings setzt diese Bereitschaft auch entsprechende Rahmenbedingungen voraus.

Die DGPM ist – wie die meisten wissenschaftlichen Fachgesellschaften – auf ehrenamtliches Engagement ihrer Mitglieder und insbesondere des Vorstandes angewiesen. Unter den aktuellen Bedingungen ist bereits die Leitung von großen klinischen Abteilungen mit einem enormen Arbeitsaufwand verbunden, daher ist das Zeitfenster für ehrenamtliche Tätigkeiten limitiert. Die Einbeziehung von Fachgesellschaften in den Gesetzgebungsprozess mit einer Frist von 24 Stunden ist daher komplett unrealistisch und macht für viele Beteiligten leider den Eindruck einer „Alibi-Beteiligung“. Dieser Eindruck wird dann noch weiter gestärkt, wenn auf erstellte Stellungnahmen keinerlei Reaktionen folgen. Wenn sich letztlich im Referentenentwurf auch noch die Aussage befindet „Mit der Fortschreibung ist weder eine Erweiterung noch eine Reduktion des Umfangs der Indikatoren-DRGs verbunden.“ und diese Aussage im Anschreiben wie folgt bestätigt wird „Bei dem vorliegenden Verordnungsentwurf handelt es sich um die alljährliche, routinemäßige Fortschreibung der Indikatoren-DRG“ stellt sich die Frage, mit welchem Ziel Ihre Anfrage erfolgte.

Stellungnahme

 

Zur spezifischen Prophylaxe von Infektionen mit Respiratorischen Synzytial Viren (RSV)

In den vergangenen zwei Jahren führten RSV-bedingte Erkrankungen von Kindern zu einer sehr starken Belastung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich.

In der vorliegenden Stellungnahme gehen die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) und die Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zum Schutz von Neugeborenen und Säuglingen vor schweren Atemwegsinfektionen durch Respiratorische Synzytial Viren (RSV) mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab sowie den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. August 2024 zum fehlenden Zusatznutzen von Nirsevimab ein.

Als wissenschaftliche Fachgesellschaften, welche die Interessen der Schwangeren und Neugeborenen vertreten, sind uns die Konsequenzen und potentiellen Risiken einer RSV-Infektion im ersten Lebensjahr bewusst. Im Sinne einer praktikablen Umsetzung der STIKO-Empfehlungen möchten wir auf drei Aspekte verweisen, die bisher unzureichend adressiert sind und vor Beginn der RSV-Saison unbedingt geregelt werden müssen.

Stellungnahme

Editorial in der Mitteilung Humangenetik der Kassenärztlichen Versorgung Sachsen vom 5. Juni 2024

In den Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen skizziert der Vorstandsvorsitzende Klaus Heckemann in einem Leitartikel zum Thema Humangenetik eine „Zukunftsvision“, die „möglich wird, wenn genetische Untersuchungen sehr viel preiswerter zu erbringen sind.“ Seine Skizze endet mit den Worten „… denn die Nutzung einer solchen Chance wäre natürlich zweifellos Eugenik. Allerdings in ihrem besten und humansten Sinn.“

Als wissenschaftliche Fachgesellschaft, welche das Ziel hat, die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen ständig zu verbessern, müssen wir diesem Beitrag eines sächsischen Ärztevertreters ganz energisch und eindringlich widersprechen, auch wenn wir damit eventuell die Bedeutung der KVS-Mitteilungen erhöhen. Mit unserem ausdrücklichen Protest folgen wir ganz explizit nicht seiner Einladung auf eine „lebhafte Diskussion“, wenngleich es viele fachliche Aspekte gibt, die definitiv falsch dargestellt wurden und einer Korrektur bedürften.

Stellungnahme

Stand 27.08.2024

Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 03.06.2024

Sehr geehrter Herr Weller,
sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst herzlichen Dank für die aktive Einbeziehung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften in die Reform der Notfallversorgung.

Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) ist die älteste wissenschaftliche Fachgesellschaft, welche die maßgeblichen Fachdisziplinen vereint, die für die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen verantwortlich sind. Aus dieser multidisziplinären und -professionellen Perspektive heraus, die sowohl das Wohl der Schwangeren als auch das Recht des Kindes auf eine adäquate Betreuung berücksichtigt, begrüßt die DGPM die Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums, die Notfallversorgung zu reformieren.

Aus der Perspektive der Schwangeren und deren Kindern werden in dem uns vorliegenden Referentenentwurfes wichtige Aspekte leider noch nicht adäquat berücksichtigt.

Schwangerschaft und Geburt verlaufen in den meisten Fällen komplikationslos, jedoch bedarf jedes 10. Neugeborene nach der Geburt einer medizinischen Behandlung. Akut vor der Geburt einsetzende Probleme stellen ebenfalls einen Notfall dar, der eine sofortige fachärztliche Versorgung erfordert, die daher 24/7 vorzuhalten ist.

Dieser wichtige Aspekt wird in dem derzeitigen Referentenentwurf nicht berücksichtigt.

Stellungnahme

Stand 21.06.2024

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

 Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen

Sehr geehrter Herr Weller,
sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst herzlichen Dank für die aktive Einbeziehung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften in die Ausgestaltung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Die heutige Anhörung zeigte die Komplexität des Vorhabens und die Vielfalt der Perspektiven, die Berücksichtigung finden wollen.

Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) ist die älteste wissenschaftliche Fachgesellschaft, welche die maßgeblichen Fachdisziplinen vereint, die für die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen verantwortlich sind. Aus dieser multidisziplinären und -professionellen Perspektive heraus, die sowohl das Wohl der Schwangeren als auch das Recht des Kindes auf eine adäquate Betreuung berücksichtigt, begrüßt die DGPM ganz explizit die Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums im Rahmen des KHVVG, die auch die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen verbessern werden.

Unter Berücksichtigung des uns vorliegenden Referentenentwurfes und der heutigen Diskussion möchte die DGPM aus der Perspektive der Schwangeren und deren Kindern folgende Aspekte berücksichtigt wissen:

Stellungnahme

Stand 30.04.2024

DIVI Papier Berufsbild für PsychologInnen in der Intensivmedizin, klinischen Notfallmedizin, Pädiatrischen Intensivmedizin und Neonatologie

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung des DIVI-Papier ‚Berufsbild für PsychologInnen in der Intensivmedizin, klinischen Notfallmedizin, Pädiatrischen Intensivmedizin und Neonatologie‘ und die Bitte um eine Stellungnahme durch die DGPM.

Ähnlich wie von Prof. Bührer für die GNPI bereits angemerkt, hat auch kein/e Mandatsträgerin oder Mandatsträger der DGPM daran mitgewirkt, und es ist auch diesbezüglich im Vorfeld keine Anfrage an uns ergangen.
Unabhängig von diesen formalen Gesichtspunkten kam der Vorstand der DGPM zu dem Entschluss, das DIVI-Papier für den Bereich der perinatalen, d.h. vorgeburtlichen und neonatalen Betreuung auch inhaltlich nicht zu unterstützen. Die entscheidenden Gründe dafür wurden von Herrn Prof. Prof. Bührer für die GNPI bereits klar formuliert:

Stellungnahme

Stand 15.04.2024

Krankenhaustransparenzgesetz

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

lieber Prof. Dr. Karl Lauterbach,

herzlichen Dank für die Einbeziehung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften in die Ausgestaltung bzw. Umsetzung des Krankenhaustransparenzgesetzes.

Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) ist die älteste wissenschaftliche Fachgesellschaft, welche die maßgeblichen Fachdisziplinen vereint, die für die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen verantwortlich sind. Aus dieser multidisziplinären und -professionellen Perspektive heraus, die sowohl das Wohl der Schwangeren als auch das Recht des Kindes auf eine adäquate Betreuung berücksichtigt, begrüßt die DGPM ganz explizit die Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums, die auch die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen verbessern werden.

Vor nahezu 50 Jahren wurden in der perinatalen Medizin Qualitätszirkel etabliert, die im Ergebnis zu einer deutlichen Senkung der Neugeborenensterblichkeit führten. Die, ursprünglich von Ärzten initiierte und durchgeführte Datenerhebung und -auswertung wurde im Laufe der Zeit immer mehr institutionalisiert und erfolgt mittlerweile auf Bundesebene durch das IQTiG. Die Daten zur Qualität der Versorgung extrem unreifer Frühgeborener in bundesweit allen Perinatalzentren sind bereits seit vielen Jahren unter www.perintalzentren.org für alle Interessierten einsehbar – ein Vorläufer des geplanten Klinik-Atlas.

Die DGPM erlaubt sich aus dieser jahrzehntelangen Transparenz-Erfahrung folgende allgemeine Anmerkungen zum Klinik-Atlas:

Stellungnahme

Stand: 11.04.2024

„Klimakrise – was jetzt für Geburtshilfe und Frauengesundheit in Deutschland zu tun ist“

Ein Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, dem Berufsverband der Frauenärzte, der Arbeitsgemeinschaft Geburtshilfe und Pränatalmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin, der Deutschen Gesellschaft für Pränatalund Geburtsmedizin und der Arbeitsgruppe Gynäkologie/Geburtshilfe Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. in Kooperation mit den u.s. Fachverbänden.

Zusammenfassung
Die Umwelt- und Klimakrise führt zu erhöhter prä- und perinataler Morbidität und Mortalität. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe stellt sich diesem Thema und unsere weltweite Fachgesellschaft FIGO hat ein eigenes Komitee (Committee on Climate Change and Toxic Environmental Exposures), welches die Zusammenhänge zwischen Klimakrise und gesundheitlichen Folgen, sowie Hinweise zu erforderlichen Maßnahmen zum Klimaschutz in unserem Arbeitsbereich und ganz konkrete klimaschonende Maßnahmen in Klinik und Praxis bereits deutlich benannt hat. Diese Vorschläge sollten in ärztliches und politisches Handeln aufgenommen, verfolgt und flächendeckend umgesetzt werden. Wir möchten in diesem Positionspapier auf die wichtigsten gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise in unserem Fachgebiet aufmerksam machen, auf strukturelle Probleme hinweisen, konkrete Lösungsansätze benennen und zum aktiven Handeln motivieren.

Autorinnen und Autoren: Susanne Bechert, Kiel; Dr. med. Elisabeth Holthaus-Hesse, Bremen; Dr. med. Sina Lehmann, Dresden; Dr. med. Angela Rockel, Berlin; Nikolaus Mezger, Halle (Saale) und Berlin (für das Center for Planetary Health Policy); Prof. Eva Kantelhardt, Halle (Saale); Prof. Annette Hasenburg (für die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit der DGGG), Mainz; Prof. Ekkehard Schleußner, Jena für die AG Gynäkologie/Geburtshilfe Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V.

Positionspapier


Pressemeldungen & Stellungnahmen

2023


 

Mindestmengenregelung Frühgeborene

Anlässlich des Welt-Frühgeborenentages (17. November 2023) unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) die Umsetzung der Mindestmengenregelung für Frühgeborene.

Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM ist die älteste wissenschaftliche Fachgesellschaft in Deutschland, die sich die Verbesserung der Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen zum Ziel gesetzt hat. Während es in den vergangenen Dekaden hervorragend gelungen ist, die Sterblichkeit der Schwangeren und Neugeborenen in Deutschland zu senken, sind aktuell die Daten in vielen, insbesondere skandinavischen Ländern deutlich besser. Ein Hauptgrund dafür ist die fehlende Zentralisierung der Versorgung von Hochrisikoschwangeren und extrem unreifer Frühgeborener in Deutschland. Umso erschreckender ist die aktuelle Diskussion, in der die Erhöhung der Mindestmengen für die Versorgung extrem unreifer Frühgeborener infrage gestellt wird. Anlässlich des Welt-Frühgeborenentages erklärt die DGPM in einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Fachgesellschaften und Verbänden nochmals, warum die häufig verwendeten Argumente gegen die Mindestmengen falsch sind und die notwendigen Anpassung der Versorgungsstrukturen an die Herausforderungen der Zukunft verhindern.

„Die Datenlage ist ganz eindeutig, durch die Erhöhung der Mindestmengen kann das Leben vieler Frühgeborener gerettet werden.“ so Prof. Dr. Ekkehard Schleussner, Präsident der DGPM. „Im Zusammenhang mit der Krankenhausreform besteht die große Chance, jetzt die flächendeckende Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen in Deutschland auch in der Zukunft sicher und ressourcenschonend auf hohem Niveau zu gewährleisten.“ ergänzt der Vizepräsident der DGPM, Prof. Dr. Mario Rüdiger.

                                                                                                                                                                                                                                                                   16.11.2023

Stellungnahme


Pressemeldungen & Stellungnahmen

2022


 

Stellungnahme der geburtshilflichen Fachverbände zu den

Empfehlungen der AG Pädiatrie und Geburtshilfe für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe


Diese Stellungnahme wird mitgetragen von

  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
  • Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e.V. (AGG)
  • Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM)
  • Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e.V. (DGPGM)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (BLFG)

Die „Arbeitsgruppe Pädiatrie und Geburtshilfe“ der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung stellt korrekt fest, dass in der Geburtshilfe ein relevanter Mangel an Fachpersonal besteht, welcher in Deutschland bereits zu temporären Kreißsaalsperrungen geführt hat mit konsekutiven Schwierigkeiten in der Bevölkerungsversorgung. Außerdem benennt sie klar Fehlanreize, da das medizinisch sinnvolle Bestreben der Geburtshilfe, Kaiserschnitte zu verringern und vaginale Entbindungen zu fördern, zu schlechter vergüteten, schlechter planbaren und personalintensiveren Entbindungen führt....

zur Stellungnahme

26.07.2022


S2k-Leitlinie zu SARS-CoV-2 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Neue wissenschaftliche Handlungsempfehlung
S2k-Leitlinie zu SARS-CoV-2 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett erschienen

Mit der neuen S2k-Leitlinie werden die relevanten wissenschaftlichen Kenntnisse zu einer SARS-CoV-2-Infektion während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit gebündelt, um die Versorgung der Patientinnen zu verbessern und den betreuenden MedizinerInnen die Behandlung zu erleichtern.

zur Pressemitteilung

zur Leitlinie

20.05.2022