Pressemeldungen & Stellungnahmen
2025
Offener Brief der DGKJ - Wo bleiben die Kinder in der Krankenhausreform?
Die geplante Krankenhausreform gefährdet die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen, da spezialisierte Leistungsgruppen entfallen, was zu einer schlechteren Behandlungsqualität führen kann. Um dies zu verhindern, müssen dringend fachkundige Anpassungen vorgenommen und die Kinder- und Jugendmedizin strukturell abgesichert werden.
Die DGPM unterstützt die Forderung der DGKJ und fordert die politisch Verantwortlichen auf, die Vorschläge im Sinne der kommenden Generation zu berücksichtigen.
Stellungnahme zum Eckpunktepapier 2025 zur Notfallversorgung
Aus unserer multidisziplinären und -professionellen Perspektive heraus, die sowohl das Wohl der Schwangeren als auch das Recht des Kindes auf eine adäquate Betreuung berücksichtigt, stellen wir jedoch mit Bedauern fest, dass die Notfallversorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen keinerlei Berücksichtigung findet. Daher möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich auf die sehr spezifischen Herausforderungen der Notfallversorgung in diesem Bereich hinweisen: Notfalleinsätze bei Schwangeren bzw. Neugeborenen sind nicht selten. In einer Region mit ca. 1 Millionen Einwohner und ca. 8.000 Geburten pro Jahr werden jährlich ca. 800 Einsätze bei Schwangerschaftskomplikationen (ca. 25%), rund um die Geburt (ca. 50%) oder für Neugeborene (ca. 25%) eingefordert, wobei keine Krankentransporte oder Verlegungen zwischen den Krankenhäusern berücksichtigt wurden.
Stellungnahme zu den Beratungen des G-BA zu Qualitätsanforderungen an „Hebammenkreißsäle“
Stellungnahme der DGPM, DGGG und AGG, GNPI, DGPGM, DGKJ; in der Fassung vom 25.11.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 136a Absatz 7 SGB V (neu) sollen bis zum Sommer 2025 Qualitätssicherungsmaßnahmen für Kreißsäle beschlossen werden, die von einem Krankenhaus betrieben und von einer in dem Krankenhaus angestellten Hebamme geleitet werden. Hierzu wird der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA in Kürze mit den Beratungen beginnen.
Wir, die wissenschaftlichen, medizinischen Fachgesellschaften, die die ärztliche Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen maßgeblich verantworten, möchten uns in diese Beratungen intensiv einbringen.
Pressemeldungen & Stellungnahmen
2024
Stellungnahme zu den Empfehlungen der Regierungskommission und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Stellungnahme der DGPM, DGGG und AGG, GNPI, DGPGM, DGKJ; in der Fassung vom 25.11.2024
Bundesgesundheitsministerium, Bundesrat und Regierungskommission schaffen wichtige Voraussetzungen für die Sicherstellung der Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Neugeborenen. Diese gilt es jetzt in die Realität zu überführen.
An keinem Tag unseres Lebens sind wir mit einem höheren Risiko zu versterben konfrontiert, als am Tag unserer Geburt. In entwickelten Ländern werden Sterblichkeit und langfristige Erkrankungslast der Bevölkerung – neben Tumor- und Herz-Kreislauferkrankungen – maßgeblich durch Probleme bestimmt, die ihren Ursprung in der feto-neonatalen Entwicklungsphase haben. Prioritäres politisches Ziel sollte es sein, die Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen der kommenden Generation zu sichern.
Die Fortschritte in Pränatalmedizin, Geburtshilfe und Neonatologie haben die Müttersterblichkeit massiv gesenkt und für die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft die Chance verbessert, gesund aufzuwachsen. Diese Errungenschaften sollen auch unter den Herausforderungen der Zukunft zumindest erhalten, wenn nicht sogar gesteigert werden. Das erfordert neben Grundlagenforschung und Entwicklung neuer Medikamente eine Anpassung existierender Versorgungsstrukturen an die Herausforderungen der Zukunft. Die unzureichende Finanzierung von Forschung und Entwicklung ist schon lange ein Thema, welches bei Entscheidungsträgern auf wenig Resonanz stößt. Umso mehr sind die aktuellen Bemühungen, die existierende Versorgungsstruktur auf die Besonderheiten von Schwangeren und Neugeborenen zukunftssicher abzustimmen, zu begrüßen.
Abstimmung im Bundesrat zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
Die derzeitigen Krankenhausstrukturen sind bei Geburtenrückgang und Fachkräftemangel nicht geeignet, die Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen auch in der Zukunft flächendeckend sicherzustellen. Bereits jetzt begrenzen viele Klinikträger die stationäre Versorgung auf finanziell attraktive Bereiche, wozu weder Geburtshilfe noch Neugeborenenmedizin zählen. Die unkontrollierte Schließung von Abteilungen stellt für die Schwangeren und ihre Neugeborenen insbesondere in dünn besiedelten Gebieten eine große Gefahr dar. Davon betroffen sind extrem unreife oder schwer erkrankte Neugeborene, aber auch Frauen mit unauffälliger Schwangerschaft.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die flächendeckende stationäre Versorgung zukunftssicher machen. Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) ist die älteste wissenschaftliche Fachgesellschaft, welche die für die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen maßgeblichen Fachdisziplinen vertritt. Aus dieser multidisziplinären und -professionellen Perspektive heraus, die sowohl das Wohl der Schwangeren als auch das Recht des Kindes auf eine adäquate Betreuung berücksichtigt, hat die DGPM die Entwicklung des KHVVG in den vergangenen Jahren begleitet.
Referentenentwurf der 5. Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Durch die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung sind sowohl Geburtshilfe als auch Neonatologie in starkem Maße betroffen. Daher ist es der DGPM ein Anliegen, ihre fachliche Expertise einzubringen. Allerdings setzt diese Bereitschaft auch entsprechende Rahmenbedingungen voraus.
Die derzeitigen Krankenhausstrukturen sind bei Geburtenrückgang und Fachkräftemangel nicht geeignet, die Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen auch in der Zukunft flächendeckend sicherzustellen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die flächendeckende stationäre Versorgung zukunftssicher machen. Wenngleich die DGPM mit der vorliegenden Version des KHVVG noch nicht in allen Punkten übereinstimmt, enthält das Gesetz Regelungen, die dringend benötigt werden. Die DGPM fordert daher die politischen Verantwortungsträger dazu auf, das Gesetz im Bundesrat zu unterstützten, damit die kommende Generation auch in der Zukunft die medizinische Versorgung erhält, auf die sie ein Anrecht hat.
Zur spezifischen Prophylaxe von Infektionen mit Respiratorischen Synzytial Viren (RSV)
In den vergangenen zwei Jahren führten RSV-bedingte Erkrankungen von Kindern zu einer sehr starken Belastung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich.
In der vorliegenden Stellungnahme gehen die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) und die Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zum Schutz von Neugeborenen und Säuglingen vor schweren Atemwegsinfektionen durch Respiratorische Synzytial Viren (RSV) mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab sowie den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. August 2024 zum fehlenden Zusatznutzen von Nirsevimab ein.
Als wissenschaftliche Fachgesellschaften, welche die Interessen der Schwangeren und Neugeborenen vertreten, sind uns die Konsequenzen und potentiellen Risiken einer RSV-Infektion im ersten Lebensjahr bewusst. Im Sinne einer praktikablen Umsetzung der STIKO-Empfehlungen möchten wir auf drei Aspekte verweisen, die bisher unzureichend adressiert sind und vor Beginn der RSV-Saison unbedingt geregelt werden müssen.
Editorial in der Mitteilung Humangenetik der Kassenärztlichen Versorgung Sachsen vom 5. Juni 2024
In den Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen skizziert der Vorstandsvorsitzende Klaus Heckemann in einem Leitartikel zum Thema Humangenetik eine „Zukunftsvision“, die „möglich wird, wenn genetische Untersuchungen sehr viel preiswerter zu erbringen sind.“ Seine Skizze endet mit den Worten „… denn die Nutzung einer solchen Chance wäre natürlich zweifellos Eugenik. Allerdings in ihrem besten und humansten Sinn.“
Als wissenschaftliche Fachgesellschaft, welche das Ziel hat, die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen ständig zu verbessern, müssen wir diesem Beitrag eines sächsischen Ärztevertreters ganz energisch und eindringlich widersprechen, auch wenn wir damit eventuell die Bedeutung der KVS-Mitteilungen erhöhen. Mit unserem ausdrücklichen Protest folgen wir ganz explizit nicht seiner Einladung auf eine „lebhafte Diskussion“, wenngleich es viele fachliche Aspekte gibt, die definitiv falsch dargestellt wurden und einer Korrektur bedürften.
Stand 27.08.2024
Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 03.06.2024
Sehr geehrter Herr Weller,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst herzlichen Dank für die aktive Einbeziehung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften in die Reform der Notfallversorgung.
Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) ist die älteste wissenschaftliche Fachgesellschaft, welche die maßgeblichen Fachdisziplinen vereint, die für die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen verantwortlich sind. Aus dieser multidisziplinären und -professionellen Perspektive heraus, die sowohl das Wohl der Schwangeren als auch das Recht des Kindes auf eine adäquate Betreuung berücksichtigt, begrüßt die DGPM die Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums, die Notfallversorgung zu reformieren.
Aus der Perspektive der Schwangeren und deren Kindern werden in dem uns vorliegenden Referentenentwurfes wichtige Aspekte leider noch nicht adäquat berücksichtigt.
Schwangerschaft und Geburt verlaufen in den meisten Fällen komplikationslos, jedoch bedarf jedes 10. Neugeborene nach der Geburt einer medizinischen Behandlung. Akut vor der Geburt einsetzende Probleme stellen ebenfalls einen Notfall dar, der eine sofortige fachärztliche Versorgung erfordert, die daher 24/7 vorzuhalten ist.
Dieser wichtige Aspekt wird in dem derzeitigen Referentenentwurf nicht berücksichtigt.
Stand 21.06.2024
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
Sehr geehrter Herr Weller,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst herzlichen Dank für die aktive Einbeziehung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften in die Ausgestaltung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Die heutige Anhörung zeigte die Komplexität des Vorhabens und die Vielfalt der Perspektiven, die Berücksichtigung finden wollen.
Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) ist die älteste wissenschaftliche Fachgesellschaft, welche die maßgeblichen Fachdisziplinen vereint, die für die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen verantwortlich sind. Aus dieser multidisziplinären und -professionellen Perspektive heraus, die sowohl das Wohl der Schwangeren als auch das Recht des Kindes auf eine adäquate Betreuung berücksichtigt, begrüßt die DGPM ganz explizit die Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums im Rahmen des KHVVG, die auch die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen verbessern werden.
Unter Berücksichtigung des uns vorliegenden Referentenentwurfes und der heutigen Diskussion möchte die DGPM aus der Perspektive der Schwangeren und deren Kindern folgende Aspekte berücksichtigt wissen:
Stand 30.04.2024
DIVI Papier Berufsbild für PsychologInnen in der Intensivmedizin, klinischen Notfallmedizin, Pädiatrischen Intensivmedizin und Neonatologie
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übersendung des DIVI-Papier ‚Berufsbild für PsychologInnen in der Intensivmedizin, klinischen Notfallmedizin, Pädiatrischen Intensivmedizin und Neonatologie‘ und die Bitte um eine Stellungnahme durch die DGPM.
Ähnlich wie von Prof. Bührer für die GNPI bereits angemerkt, hat auch kein/e Mandatsträgerin oder Mandatsträger der DGPM daran mitgewirkt, und es ist auch diesbezüglich im Vorfeld keine Anfrage an uns ergangen.
Unabhängig von diesen formalen Gesichtspunkten kam der Vorstand der DGPM zu dem Entschluss, das DIVI-Papier für den Bereich der perinatalen, d.h. vorgeburtlichen und neonatalen Betreuung auch inhaltlich nicht zu unterstützen. Die entscheidenden Gründe dafür wurden von Herrn Prof. Prof. Bührer für die GNPI bereits klar formuliert:
Stand 15.04.2024
Krankenhaustransparenzgesetz
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
lieber Prof. Dr. Karl Lauterbach,
herzlichen Dank für die Einbeziehung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften in die Ausgestaltung bzw. Umsetzung des Krankenhaustransparenzgesetzes.
Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) ist die älteste wissenschaftliche Fachgesellschaft, welche die maßgeblichen Fachdisziplinen vereint, die für die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen verantwortlich sind. Aus dieser multidisziplinären und -professionellen Perspektive heraus, die sowohl das Wohl der Schwangeren als auch das Recht des Kindes auf eine adäquate Betreuung berücksichtigt, begrüßt die DGPM ganz explizit die Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums, die auch die Versorgung von Schwangeren und deren Neugeborenen verbessern werden.
Vor nahezu 50 Jahren wurden in der perinatalen Medizin Qualitätszirkel etabliert, die im Ergebnis zu einer deutlichen Senkung der Neugeborenensterblichkeit führten. Die, ursprünglich von Ärzten initiierte und durchgeführte Datenerhebung und -auswertung wurde im Laufe der Zeit immer mehr institutionalisiert und erfolgt mittlerweile auf Bundesebene durch das IQTiG. Die Daten zur Qualität der Versorgung extrem unreifer Frühgeborener in bundesweit allen Perinatalzentren sind bereits seit vielen Jahren unter www.perintalzentren.org für alle Interessierten einsehbar – ein Vorläufer des geplanten Klinik-Atlas.
Die DGPM erlaubt sich aus dieser jahrzehntelangen Transparenz-Erfahrung folgende allgemeine Anmerkungen zum Klinik-Atlas:
Stand: 11.04.2024
„Klimakrise – was jetzt für Geburtshilfe und Frauengesundheit in Deutschland zu tun ist“
Ein Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, dem Berufsverband der Frauenärzte, der Arbeitsgemeinschaft Geburtshilfe und Pränatalmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin, der Deutschen Gesellschaft für Pränatalund Geburtsmedizin und der Arbeitsgruppe Gynäkologie/Geburtshilfe Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. in Kooperation mit den u.s. Fachverbänden.
Zusammenfassung
Die Umwelt- und Klimakrise führt zu erhöhter prä- und perinataler Morbidität und Mortalität. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe stellt sich diesem Thema und unsere weltweite Fachgesellschaft FIGO hat ein eigenes Komitee (Committee on Climate Change and Toxic Environmental Exposures), welches die Zusammenhänge zwischen Klimakrise und gesundheitlichen Folgen, sowie Hinweise zu erforderlichen Maßnahmen zum Klimaschutz in unserem Arbeitsbereich und ganz konkrete klimaschonende Maßnahmen in Klinik und Praxis bereits deutlich benannt hat. Diese Vorschläge sollten in ärztliches und politisches Handeln aufgenommen, verfolgt und flächendeckend umgesetzt werden. Wir möchten in diesem Positionspapier auf die wichtigsten gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise in unserem Fachgebiet aufmerksam machen, auf strukturelle Probleme hinweisen, konkrete Lösungsansätze benennen und zum aktiven Handeln motivieren.
Autorinnen und Autoren: Susanne Bechert, Kiel; Dr. med. Elisabeth Holthaus-Hesse, Bremen; Dr. med. Sina Lehmann, Dresden; Dr. med. Angela Rockel, Berlin; Nikolaus Mezger, Halle (Saale) und Berlin (für das Center for Planetary Health Policy); Prof. Eva Kantelhardt, Halle (Saale); Prof. Annette Hasenburg (für die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit der DGGG), Mainz; Prof. Ekkehard Schleußner, Jena für die AG Gynäkologie/Geburtshilfe Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V.
Pressemeldungen & Stellungnahmen
2023
Mindestmengenregelung Frühgeborene
Anlässlich des Welt-Frühgeborenentages (17. November 2023) unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) die Umsetzung der Mindestmengenregelung für Frühgeborene.
Die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM ist die älteste wissenschaftliche Fachgesellschaft in Deutschland, die sich die Verbesserung der Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen zum Ziel gesetzt hat. Während es in den vergangenen Dekaden hervorragend gelungen ist, die Sterblichkeit der Schwangeren und Neugeborenen in Deutschland zu senken, sind aktuell die Daten in vielen, insbesondere skandinavischen Ländern deutlich besser. Ein Hauptgrund dafür ist die fehlende Zentralisierung der Versorgung von Hochrisikoschwangeren und extrem unreifer Frühgeborener in Deutschland. Umso erschreckender ist die aktuelle Diskussion, in der die Erhöhung der Mindestmengen für die Versorgung extrem unreifer Frühgeborener infrage gestellt wird. Anlässlich des Welt-Frühgeborenentages erklärt die DGPM in einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Fachgesellschaften und Verbänden nochmals, warum die häufig verwendeten Argumente gegen die Mindestmengen falsch sind und die notwendigen Anpassung der Versorgungsstrukturen an die Herausforderungen der Zukunft verhindern.
„Die Datenlage ist ganz eindeutig, durch die Erhöhung der Mindestmengen kann das Leben vieler Frühgeborener gerettet werden.“ so Prof. Dr. Ekkehard Schleussner, Präsident der DGPM. „Im Zusammenhang mit der Krankenhausreform besteht die große Chance, jetzt die flächendeckende Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen in Deutschland auch in der Zukunft sicher und ressourcenschonend auf hohem Niveau zu gewährleisten.“ ergänzt der Vizepräsident der DGPM, Prof. Dr. Mario Rüdiger.
16.11.2023
Pressemeldungen & Stellungnahmen
2022
Stellungnahme der geburtshilflichen Fachverbände zu den
Empfehlungen der AG Pädiatrie und Geburtshilfe für eine kurzfristige Reform der stationären Vergütung für Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe
Diese Stellungnahme wird mitgetragen von
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)
- Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e.V. (AGG)
- Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM)
- Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e.V. (DGPGM)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (BLFG)
Die „Arbeitsgruppe Pädiatrie und Geburtshilfe“ der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung stellt korrekt fest, dass in der Geburtshilfe ein relevanter Mangel an Fachpersonal besteht, welcher in Deutschland bereits zu temporären Kreißsaalsperrungen geführt hat mit konsekutiven Schwierigkeiten in der Bevölkerungsversorgung. Außerdem benennt sie klar Fehlanreize, da das medizinisch sinnvolle Bestreben der Geburtshilfe, Kaiserschnitte zu verringern und vaginale Entbindungen zu fördern, zu schlechter vergüteten, schlechter planbaren und personalintensiveren Entbindungen führt....
26.07.2022
S2k-Leitlinie zu SARS-CoV-2 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
Neue wissenschaftliche Handlungsempfehlung
S2k-Leitlinie zu SARS-CoV-2 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett erschienen
Mit der neuen S2k-Leitlinie werden die relevanten wissenschaftlichen Kenntnisse zu einer SARS-CoV-2-Infektion während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit gebündelt, um die Versorgung der Patientinnen zu verbessern und den betreuenden MedizinerInnen die Behandlung zu erleichtern.
20.05.2022