DGPM Forschungsförderung

Unterstützung konkreter Studien, z. B. Registerstudien. 

Die DGPM unterstützt mit ihrem Forschungsnetzwerk Forschung in Form konkreter Studien, i. d. R. Registerstudien, an denen sich Mitglieder der DGPM beteiligen können.

Das Forschungsnetzwerk ist eine Interessensgruppe wissenschaftlich aktiver Ärztinnen und Ärzte innerhalb der DGPM, die gemeinsam Forschungsfragen auf dem Gebiet der Perinatalen Medizin bearbeiten. Das Forschungsnetzwerk hat sich in Folge der Auftakt-Veranstaltung „Wir forschen für die Zukunft – Aufbau eines Forschungsnetzwerkes“ im Rahmen des DGPM-Kongresses 11/2019 gegründet. In der Coronavirus-Pandemie hat das Forschungsnetzwerk mit dem Projekt CRONOS und viel Zuspruch von zahlreichen Ärztinnen und Ärzten auf dem Gebiet der Perinatologie in Deutschland für wesentliche Daten zu COVID-19 und die Auswirkungen auf die Gesundheit von Mutter und Kind gesorgt. Das Forschungsnetzwerk wird von jeweils einer Person aus Geburtshilfe und Neonatologie, den Forschungsbeauftragten aus dem Vorstand der DGPM, koordiniert. Die Beteiligten treffen sich bedarfsweise in Videokonferenzen oder Präsenzveranstaltungen auf den DGPM-Kongressen. Weitere Informationen zum Forschungsnetzwerk der DGPM sind auf Anfrage an Forschung@dgpm-online.org erhältlich. Das Netzwerk ist offen für alle Mitglieder der DGPM und lädt herzlich zur aktiven Mitgestaltung ein. Eigene Ideen der Mitglieder können und sollen eingebracht werden.

Die Unterstützung von Studien durch die DGPM erfolgt durch Mithilfe im Aufbau logistischer Strukturen sowie durch finanzielle Zuwendungen. Über die Höhe der Zuwendung und die Dauer der Förderung wird auf Fallbasis jährlich neu entschieden; als Orientierung werden ca. 3000,- EUR/Jahr angesetzt. Darüber hinaus kann in begrenztem Umfang auf eine Unterstützung durch die Studienassistenz oder Geschäftsstelle der DGPM sowie Bekanntmachungen über die Webseite und die Fachzeitschrift der DGPM zurückgegriffen werden.

Bewerbungsanforderungen. Antragstellende sind Mitglied der DGPM. Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Entscheidung über Studienförderung erfolgt einmal jährlich i. d. R. im Rahmen der Vorstandssitzung im Sommer des jeweiligen Jahres. Über die Vergabe der Studienunterstützung entscheidet der Vorstand. Die Anträge werden von den Forschungsbeauftragten der DGPM gesichtet. Nach Prüfung der formalen Kriterien laden bei mehreren Bewerbungen die Forschungsbeauftragten die Antragstellenden zu einem Forschungsmeeting des Forschungsnetzwerks mit Projektvorstellung ein. Die Priorisierung der Förderung wird im Forschungsnetzwerk gemeinsam diskutiert.

Studien-Anforderungen.

Folgende formale Voraussetzungen sollen erfüllt sein:

  • Die zu beforschende Entität soll praxisrelevant sein.
  • Die Studie soll den Bereich der Perinatalmedizin adressieren und sowohl Geburtshilfe als auch Neonatologie betreffen.
  • Die Fall-Prävalenz sollte sowohl die Rekrutierungskapazität der Zentren berücksichtigen als auch hoch genug für eine kontinuierliche und regelmäßige Rekrutierung sein. Als Orientierung wird eine Fall-Prävalenz zwischen 1% und 3% aller Geburten als realistisch umsetzbar eingeschätzt.
  • Die zu beforschende Entität soll im optimalen Fall durch verschiedene Perspektiven bewertet werden können und so die Bildung von Task Forces erlauben, die entsprechend ihrer Expertise Subanalysen durchführen.

Studien-Anforderungen.

Es ist ein Prüfplan / Studienprotokoll einzureichen.

Die folgenden Aspekte sollen insbesondere adressiert werden:

  • Studienleiter bzw. Studienteam
  • Ziel der Studie
  • Hypothese
  • Fallzahl-Kalkulation (Überschlagsweise)
  • Rekrutierungszeitraum und Ziel
  • Anzahl der teilnehmenden Zentren
  • Ethische Aspekte und Ethikvotum
  • Datenschutzrechtliche Aspekte
  • Kosten
  • Hervorhebung der o. g. formalen Voraussetzungen im Studienprotokoll
    oder Begründung von Abweichungen hiervon.
  • Im Falle einer vorausgegangenen Begutachtung durch eine öffentliche Förderorganisation (DFG, BMBF, Stiftungen etc.) die dem Antragsteller zugegangenen Gutachten